Dicke-Osmers-Stiftung

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! 

SOZIALE INVESTITIONEN

Bau-Steine zum Lebensglück für Menschen mit weniger Glück 

 

Mit Spenden  oder zusätzlichen Stiftungsmitteln können wir rascher neuen Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen schaffen und Teilhabe an Wohnprojekten für Alleinerziehende und ihren Kindern sowie Alleinstehende ermöglichen.

Günstiger Wohnraum wird auf ewig der Spekulation entzogen und hilfsbedürftigen Menschen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung angeboten.

Patenschaften für Wohnungen der Villa ganZ -                             eine Investition in die Zukunft

Fördern Sie unsere sozial und ökologisch nachhaltigen Wohnprojekte durch finanzielle Beiträge, Ihre Patenschaft.
Geben Sie Kindern und Müttern eine Chance in einem guten Zuhause.
Jeder Patenschaftsbeitrag ist ein Baukostenzuschuss für ein ganz konkretes Bauvorhaben auf dem Bemeroder Kronsberg oder in Linden/Limmer, Hannover.
Wussten Sie schon? Ihre Patenschaft ist steuerlich sogar absetzbar.
Sie können auch mehr:
Leisten Sie einen Patenschaftsbeitrag als Zuschussgeber und geben Sie „Ihrer Wohnung“ einen Namen.
Als Zuschussgeber erhalten Sie die Möglichkeit, einer geförderten Wohnung einen Namen zu schenken.
Ein Patenschaftsbeitrag beginnt für eine kleinere Wohnung bei 65.000 Euro, für eine große Wohnung jeweils 100.000 Euro. Dieser finanzielle Beitrag stiftet dauerhaften Nutzen und beschert der Stiftung Mieteinnahmen, aus denen Kreditzins und Tilgung bedient werden.
Mit Ihrer Patenschaft kann die Finanzierung unserer gemeinnützigen Wohnprojekte abgeschlossen werden.


Auch über Ihren Tod hinaus

können Sie ein Zeichen aktiver Vermögensgestaltung setzen, für Projekte, die Ihnen schon jetzt am Herzen liegen. Auf Dauer Gutes tun, vielleicht sagen Ihnen ja die Permanenz-Projekte der Villa ganZ zu. 

Sollten Sie die gemeinnützige Stiftung Villa ganZ zum Erben oder Vermächtnisnehmer bestimmen, so ist Ihre Aktivität von Erbschaftssteuern befreit.

Sie können die Stiftung Villa ganZ

  • testamentarisch als Teilerbin oder als Alleinerbin einsetzen
  • mit einem Vermächtnis (z.B. einer Immobilie, einer Geldsumme o.ä.) testamentarisch bedenken, ohne die Stiftung als Erben einzusetzen.